Derzeit sind wir Ansprechpartner für die örtliche Raumplanung der Ortschaften:
Die Aufgabe der Raumplanung ist es, räumliche Anforderungen in Bezug auf die unterschiedlichen Aspekte (Verkehr, Umwelt, Bevölkerung, Wirtschaft) abzustimmen und Konflikte auszugleichen sowie Vorsorge für zukünftige Raumfunktionen- und nutzungen zu treffen.
Aufbauend auf das örtliche Raumordnungskonzept legen wir für alle Grundflächen des Gemeindegebietes den Verwendungszweck in Flächenwidmungsplänen fest. Die Verwendung lässt sich in vier Hauptgruppen einteilen. Bauland, Sonderflächen, Freiland und Verkehrsflächen.
Ein Bebauungsplan basiert auf dem Flächenwidmungsplan und ergeht als Verordnung der Gemeinde. In dieser wird festgelegt, wie jedes Grundstück im Bauland, teilweise darüber hinaus, bebaut werden darf. Insbesondere werden die zulässigen Bauweisen, Bauhöhen und Baulinien sowie Verlauf und Breite der Verkehrsflächen festgeschrieben.
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